
Die Gustav Heinemann Bildungsstätte ist weiterhin für den Tagungs- und Seminarbetrieb für Sie geöffnet. Wir haben aufgrund der aktuellen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Schleswig-Holstein unser Hygienekonzept überarbeitet:
- Für Seminare und Veranstaltungen in der GHB entfällt die 3-G-Regelung.
- Seit dem 11.10.2021 werden unsere Seminare und Veranstaltungen unter den Bedingungen der 2-G-Regelung durchgeführt.
- Bei der Anreise legen Gäste unserer eigenen Veranstaltungen einen Nachweis über den vollständigen Corona-Impfschutz oder über die Genesung einer Covid-19 Erkrankung vor.
- Wir überprüfen die Gültigkeit der Impfnachweise und gleichen ihn anhand Ihres Lichtbildausweises ab.
- Das Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische oder vergleichbare Maske) ist im gesamten Haus Pflicht.
- Während der Seminare muß auf einem festen Sitzplatz in geschlossenen Räumen keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Darüber hinaus gelten die bekannten Regeln des Abstandhaltens, der Hygienevorschriften und des Lüftens in den Seminarräumen und im Speisesaal.
Das Hygienekonzept basiert auf der Ersatzverkündung (§60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Änderung der Corona-Bekämpfungsverordnung, in Kraft ab dem 03. April 2022.